Mitgliedsbeiträge
Die fälligen Mitgliedsbeiträge werden ab dem Eintrittsdatum abgebucht. Des Weiteren werden sie halbjährlich jeweils zum ersten Werktag im Februar und August per Lastschriftverfahren eingezogen.
| Beitragsordnung des Sportes vor Ort Rieselfeld e.V. | Monatlich |
| Einzelmitglied Erwachsene/r | 20,00€ |
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Einzelmitglieder ermäßigt: |
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12,00€ |
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10,00€ |
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12,00€ |
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12,00€ |
| Einzelmitgliedschaft Passiv | 6,00€ |
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Familienmitgliedschaft* |
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20,00€ |
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15,00€ |
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9,00€ |
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6,00€ |
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0,00€ |
| Bei Alleinerziehenden entfällt bei der Familienmitgliedschaft der Beitrag "2. Person", Einzelfallentscheidung auf Antrag | |
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Zusatzbeiträge: |
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| Fußball Ligabetrieb | 6,00€ |
| Fitness | 2,50€ |
| Zusätzliche Aufnahmegebühr Fußball einmalig 15,00€ | |
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Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 15,00€ je Mitglied. Bei Familienmitgliedschaft gilt ab der 2. Person eine einmalige Aufnahmgebühr von jeweils 5,00 € |
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Verwaltungsgebühren (pro Verwaltungsvorgang) |
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| Bescheinigungen aller Art | 5,00 € |
| Änderungen der Mitgliedschaft | 5,00 € |
| Mahnungen | 3 €/ 5 €/ 8 € |
* Familienmitgliedschaft wird wie folgt definiert: Zwei Erwachsene und mindestens ein Kind. Kinder zählen zu einer Familienmitgliedschaft so lange Kindergeldbezug und gleiche Adresse.
Mitgliedsanträge erhalten Sie in der Geschäftsstelle, bei den Übungsleitungen oder hier: Aufnahmeantrag.
Zahlungsformen
Beiträge werden in der 1. Hälfte der Monate Februar und August per SEPA Lastschriftverfahren eingezogen. Abweichungen möglich. Beiträge für nach Februar bzw. August abgeschlossene Mitgliedschaften werden in einem gesonderten Beitragslauf eingezogen.
Bildungs- und Teilhabegutschein für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres der Stadt Freiburg werden anerkannt. Die Einreichung der Bildungs- und Teilhabegutscheine hat bis Mitte Januar bzw. Mitte Juli zu erfolgen.
Mitgliedern, die in Not sind, können in begründeten Einzelfällen die Beiträge gestundet oder für die Zeit der Notlage teilweise oder ganz erlassen werden.
Kündigungen und Änderungen der Mitgliedschaft
Kündigung haben mit einer Frist von 4 Wochen zum 31. Januar und zum 31. Juli schriftlich gegenüber der Geschäftsstelle zu erfolgen.
Der Wechsel von der aktiven in die passive Mitgliedschaft muss der Geschäftsstelle bis spätestens 31.01. bzw. 31.07. schriftlich mitgeteilt werden. Er ist wirksam ab 01.02. bzw. 01.08.
Der Wechsel von der passiven in die aktive Mitgliedschaft ist jederzeit möglich und muss der Geschäftsstelle schriftlich mitgeteilt werden.
Der Wechsel von der Familienmitgliedschaft in die Einzelmitgliedschaft muss der Geschäftsstelle bis spätestens 31.01. bzw. 31.07. schriftlich mitgeteilt werden. Er ist wirksam ab 01.02. bzw. 01.08.
Der Wechsel von der Einzelmitgliedschaft in die Familienmitgliedschaft ist jederzeit möglich und muss der Geschäftsstelle schriftlich mitgeteilt werden.
Sonstiges
Der Vorstand ist berechtigt, die vorstehende Gebührenordnung sowie die Gebührenfestsetzungen jederzeit anzupassen. Die Anpassung muss der nächsten Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorgelegt werden.
Zusätzliche Entgelte, Aufnahmen, Einzelkurse und Verwaltungsgebühren können vom Vorstand ohne Genehmigung der Mitgliederversammlung angepasst werden, § 9 Abs. 2 Satz 2 der Satzung.
Diese Beitragsordnung ist gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 04.12.2025 gültig ab dem 01.01.2026.
Alle weiteren Mitgliedschaftsbedingungen entnehmen Sie bitte der Satzung.
Teilhabegutscheine können zur Deckung des Mitgliedsbeitrags eingelöst werden!
Bei Eltern-Kind-Gruppen muss nur das Kind angemeldet werden.
Den ausgefüllten und unterschriebenen Aufnahmeantrag bitte bei der Geschäftsstelle abgeben oder senden an:
Sport vor Ort Rieselfeld e.V., Johanna-Kohlund-Straße 26, Sportgelände "Untere Hirschmatten", 79111 Freiburg.
Bei Fragen gerne an die Geschäftsstelle wenden.